Warum braucht ein Unternehmen eine Rechtsform?
Wer ein Unternehmen gründet hat die Wahl zwischen den verschiedensten Rechtsformen. Die häufigste Rechtsform in Deutschland ist das Einzelunternehmen, gefolgt von der GmbH. Wer Mehrpersonen-Gründungen bevorzugt hat die Wahl zwischen GmbH, GbR, OHG, Partner-gesellschaft, Kommanditgesellschaft und unter bestimmten Voraussetzungen auch die eingetragene Genossenschaft oder Aktiengesellschaft. Noch relativ jung dagegen ist in Deutschland, die Unternehmergesellschaft.
Es gibt die unterschiedlichsten Rechtsformen, weil Unternehmer eben auch unterschiedlichste Bedürfnisse haben. Je nachdem, ob Sie Gewerbetreibender, Kaufmann, Kauffrau oder Freiberufler sind oder ob Sie ein kleines oder ein größeres Unternehmen gründen möchten. So gibt es Branchen, in denen schon aus Haftungsgründen, die ein oder andere Rechtsform von vornherein ausscheiden muss.
Mit einer Rechtsform legen Sie zum Beispiel fest, wie das Verhältnis der Gesellschafter untereinander sein soll, wer die Geschäftsführung übernimmt oder welche Entscheidungsspielräume die einzelnen Gesellschafter haben. Deshalb sollten sich ExistenzgründerInnen schon recht früh mit der richtigen Rechtsform auseinandersetzen, wobei die Entscheidung für oder gegen eine Rechtsform nie endgültig ist. Ändern sich die Anforderungen an das Unternehmen, kann sich auch aufgrund der geänderten Anforderungen die Rechtsform verändern.
Wir stellen Ihnen hier die wichtigsten Begrifflichkeiten kurz vor:
Eine Rechtsform hat ein Unternehmen in jedem Fall. Es entsteht automatisch mit Aufnahme der Tätigkeit. Wird das Unternehmen von einer Person gegründet entsteht ein Einzelunternehmen, sind mehrere Personen beteiligt und gründen das Unternehmen gemeinsam entsteht entweder eine GbR oder eine OHG, wenn sie kaufmännisch tätig sind.
Nachfolgend die wichtigsten Rechtsformen:
Gewerbetreibender ist jeder, der ein Unternehmen gründet und nicht freiberuflich tätig ist. Meistens sind das Kaufleute, die dann auch im Handelsregister eingetragen sein müssen.
Die entsprechende Rechtsform kann sein: Einzelunternehmen, OHG, GmbH, UG (haftungsbe-schränkt), GmbH & Co. KG oder eine Aktiengesellschaft.
Kleingewerbetreibende sind keine Kaufleute, wenn sie ein kleines, sehr einfach organisiertes Unternehmen führen. Ein Eintrag in das Handelsregister ist nicht notwendig. Das Einzelunternehmen oder die GbR ist hier die übliche (meist verbreitete) Rechtsform.
Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten, etc.) gehören nicht zu den Gewerbetreibenden, werden auch nicht in das Handelsregister eingetragen. Rechtsformn sind hier z.Bsp. Einzelunternehmen, GbR, Partnergesellschaft (PartG) und unter Umständen auch Kapitalgesellschaften. So sind bei Rechtsanwälten auch GmbH Gründungen möglich.
Weitere Differenzierungen in der Rechtsform finden sich in Personen- und Kapitalgesellschaften, siehe nachfolgendes Schaubild.
Wir unterscheiden in den Gesellschaftsformen zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Das Einzelunternehmen spielt im Moment keine Rolle.
Die Personengesellschaften zeichnen sich dadurch aus, dass bei einer Gründung kein Min-destkapital vorhanden sein muss. Gleichwohl aber jeder Gesellschafter persönlich mit seinem Vermögen haftet (Ausnahmen GmbH & Co. KG und die KG).
Anders bei den Kapitalgesellschaften, hier ist ein Mindestkapital zur Gründung notwendig und die Haftung ist auf das Stammkapital bzw. auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Ausnahmen sind auch hier möglich. Eine beschränkte Haftung z. Bsp. bei der GmbH oder UG kann aufgehoben werden, wenn vorsätzlich wichtige Vermögenswerte entzogen werden, wenn vorsätzlich strafbare Handlungen durch die Geschäftsführung begangen werden. Möglicherweise haftet in solchen Fällen der Geschäftsführer auch mit seinem Privatvermögen.
Wer ein Unternehmen gründet hat die Wahl zwischen den verschiedensten Rechtsformen. Die häufigste Rechtsform in Deutschland ist das Einzelunternehmen, gefolgt von der GmbH. Wer Mehrpersonen-Gründungen bevorzugt hat die Wahl zwischen GmbH, GbR, OHG, Partner-gesellschaft, Kommanditgesellschaft und unter bestimmten Voraussetzungen auch die eingetragene Genossenschaft oder Aktiengesellschaft. Noch relativ jung dagegen ist in Deutschland, die Unternehmergesellschaft.
Es gibt die unterschiedlichsten Rechtsformen, weil Unternehmer eben auch unterschiedlichste Bedürfnisse haben. Je nachdem, ob Sie Gewerbetreibender, Kaufmann, Kauffrau oder Freiberufler sind oder ob Sie ein kleines oder ein größeres Unternehmen gründen möchten. So gibt es Branchen, in denen schon aus Haftungsgründen, die ein oder andere Rechtsform von vornherein ausscheiden muss.
Mit einer Rechtsform legen Sie zum Beispiel fest, wie das Verhältnis der Gesellschafter untereinander sein soll, wer die Geschäftsführung übernimmt oder welche Entscheidungsspielräume die einzelnen Gesellschafter haben. Deshalb sollten sich ExistenzgründerInnen schon recht früh mit der richtigen Rechtsform auseinandersetzen, wobei die Entscheidung für oder gegen eine Rechtsform nie endgültig ist. Ändern sich die Anforderungen an das Unternehmen, kann sich auch aufgrund der geänderten Anforderungen die Rechtsform verändern.
Wir stellen Ihnen hier die wichtigsten Begrifflichkeiten kurz vor:
Eine Rechtsform hat ein Unternehmen in jedem Fall. Es entsteht automatisch mit Aufnahme der Tätigkeit. Wird das Unternehmen von einer Person gegründet entsteht ein Einzelunternehmen, sind mehrere Personen beteiligt und gründen das Unternehmen gemeinsam entsteht entweder eine GbR oder eine OHG, wenn sie kaufmännisch tätig sind.
Nachfolgend die wichtigsten Rechtsformen:
| Rechtsformen für
Ein-Personen-Gründungen
| Rechtsformen für
Mehr-Personen-Gründungen
|
| • Einzelunternehmen
• Ein-Personen-GmbH • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) • Ein-Personen-AG (eher selten) | • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
(BGB-Gesellschaft)
• Offene Handelsgesellschaft (OHG) • Partnergesellschaft (PartG) (nur für Freiberufler) • Kommanditgesellschaft (KG) • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) • GmbH & Co. KG • Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG) (Variante der GmbH, 1€ Startkapital) • Aktiengesellschaft (AG) • Eingetragene Genossenschaft (eG) |
Gewerbetreibender ist jeder, der ein Unternehmen gründet und nicht freiberuflich tätig ist. Meistens sind das Kaufleute, die dann auch im Handelsregister eingetragen sein müssen.
Die entsprechende Rechtsform kann sein: Einzelunternehmen, OHG, GmbH, UG (haftungsbe-schränkt), GmbH & Co. KG oder eine Aktiengesellschaft.
Kleingewerbetreibende sind keine Kaufleute, wenn sie ein kleines, sehr einfach organisiertes Unternehmen führen. Ein Eintrag in das Handelsregister ist nicht notwendig. Das Einzelunternehmen oder die GbR ist hier die übliche (meist verbreitete) Rechtsform.
Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten, etc.) gehören nicht zu den Gewerbetreibenden, werden auch nicht in das Handelsregister eingetragen. Rechtsformn sind hier z.Bsp. Einzelunternehmen, GbR, Partnergesellschaft (PartG) und unter Umständen auch Kapitalgesellschaften. So sind bei Rechtsanwälten auch GmbH Gründungen möglich.
Weitere Differenzierungen in der Rechtsform finden sich in Personen- und Kapitalgesellschaften, siehe nachfolgendes Schaubild.
| Einzelunternehmen | Personengesellschaften | Kapitalgesellschaften |
| GbR
OHG KG PartG GmbH & Co. KG | GmbH
UG (haftungsbeschränkt) AG | |
| Kein Mindestkapital
Persönliche Haftung | Kein Mindestkapital
Persönliche Haftung | Mindestkapital notwendig
Beschränkte Haftung |
Die Personengesellschaften zeichnen sich dadurch aus, dass bei einer Gründung kein Min-destkapital vorhanden sein muss. Gleichwohl aber jeder Gesellschafter persönlich mit seinem Vermögen haftet (Ausnahmen GmbH & Co. KG und die KG).
Anders bei den Kapitalgesellschaften, hier ist ein Mindestkapital zur Gründung notwendig und die Haftung ist auf das Stammkapital bzw. auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Ausnahmen sind auch hier möglich. Eine beschränkte Haftung z. Bsp. bei der GmbH oder UG kann aufgehoben werden, wenn vorsätzlich wichtige Vermögenswerte entzogen werden, wenn vorsätzlich strafbare Handlungen durch die Geschäftsführung begangen werden. Möglicherweise haftet in solchen Fällen der Geschäftsführer auch mit seinem Privatvermögen.

