Gründercoaching Deutschland : Gewusst wie, von Anfang an!

Optimieren Sie Ihren Einstieg in die Selbständigkeit von Anfang an und nutzen Sie die Kompetenz unserer Gründercoachs. Wir erarbeiten mit den Existenzgründern/innen Lösungsstrategien für betriebswirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Fragestellungen.

Das Gründercoaching Deutschland ist ein Förder-Programm, das Existenzgründer durch Zuschüsse zu den Beratungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds unterstützt.

Es steht jedem Gründer innerhalb der ersten 5 Jahre nach der Existenzgründung offen einen Antrag auf Bewilligung des Gründercoachings zu stellen.  Wer eine Bewilligung bekommt, kann über einen Zeitraum von 12 Monaten Beratungsleistungen in Anspruch nehmen und einen erheblichen Teil der Kosten zurückerhalten.
Wer das Programm im Rahmen einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit beantragt, kann dies nur innerhalb der ersten zwölf Monate nach der Gründung tun. Maßgebend ist dabei der Zeitpunkt der Bewilligung durch die KFW-Mittelstandbank - der Antrag sollte also rechtzeitig, mindestens zwei, besser drei Monate vor Ablauf der Fristen (5 Jahre/12 Monate) gestellt werden.

Ihre Vorteile

  • 50 % Zuschuss zu den Netto-Beratungskosten für Existenzgründungen in den alten Bundesländern inklusive Berlin. Maximal können 6.000 Euro Beratungskosten gefördert werden. (Zuschuss von bis zu 3.000 Euro).

  • 75 % Zuschuss zu den Netto-Beratungskosten für Existenzgründungen in den neuen Bundesländern. Maximal können 6.000 Euro Beratungskosten gefördert werden (Zuschuss von bis zu 4.500 Euro).

  • 90 % Zuschuss zu den Netto-Beratungskosten erhalten Gründer aus der Arbeitslosigkeit. Maximal können  4.000 Euro Beratungskosten gefördert werden (Zuschuss von bis zu 3.600 Euro, Eigenanteil 10% oder 400 EURO).

  • Gefördert werden nur Nettobeträge. Die Umsatzsteuer muss vom Gründer selbst getragen werden, die Berater müssen von der KfW anerkannt sein,

  • erhöht die Erfolgsaussichten der Gründung erheblich

Die Abwicklung erfolgt über so genannte Regionalpartner. Das sind meist die Industrie- und Handelskammern oder auch die Handwerkskammern.

Welcher Regionalpartner für den jeweiligen Einzelfall zuständig ist, erfährt der Gründer bei uns, bei Gründungsberatern  oder auf der Webseite der KFW-Mittelstandbank.

Der Antrag auf eine Förderung wird beim zuständigen Regionalpartner gestellt - auch die Abrechnungsunterlagen zum Ende des Coachings werden dort eingereicht und weitergeleitet. Der Gründer selbst hat keinen direkten Kontakt zur KFW-Mittelstandsbank, sondern nur mit den zuständigen Regionalpartnern.

Weitere Informationen vermitteln wir Ihnen gern individuell in einem Coaching bzw. auf unseren Seminaren.

Telefon: 0351 - 3393 8840

 
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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage unter:

+49 (0)351 - 3207 7803